Internationale Immobilien GmbH
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beim Kauf einer Immobilie oder Grundstückes.
Bei einem Eigentümerwechsel eines Grundstückes oder einer Immobilie, fallen verschiedene Gebühren, Honorare und auch Steuern an.
Diese Kosten können sich zu einem ansehnlichen Betrag summieren.Im Kaufvertrag sollte ganz klar geregelt werden, wer welche Kosten übernimmt.
Die Kosten für die Erstellung von Verträgen (Kauf-, Pacht-, Schenkungsvertrag) werden von den Parteien hälftig übernommen.
1‰ des Kaufpreises minimum CHF 1'200
Verkäufer 0,5‰ Käufer 0,5‰
Die Grundbucheintragungsgebühren und die Kosten für die Eintragung von Pfandrechten werden vom Käufer getragen.
Eintragung Pfandrechte: Käufer 2‰
Löschung Pfandrechte: gebührenfrei
Lastenfreistellung: gebührenfrei
Grundbucheintragung: Käufer 6 ‰ des Erwerbspreises
Die Höhe des Vermittlungshonorares wird zu Beginn mit den Verkäufer / Käufer oder mit beiden Parteien vereinbart. Es ist sowohl die mündliche oder schriftliche Vereinbarung gültig.
Grundsätzlich werden die Vermittlungshonorare vom Verkäufer bezahlt, dem Makler steht es aber frei die Honorarsätze - nach Aufwand - aufzuteilen und vom Verkäufer und Käufer zu verlangen.
Maklerhonorar: Gemäss Vereinbarung
Wenn beim Verkauf eines im Inland liegenden Grundstückes ein Gewinn realisiert wird, muss dieser versteuert werden. (Art. 35 Abs. 1 SteG).
Die Grundstückgewinnsteuer wird immer zu 100% vom Verkäufer getragen und muss nach Erhalt der Rechnung sofort bezahlt werden, ansonsten der neue Besitzer nicht ins Grundbuch eingetragen wird.
Grundstückgewinnsteuer Verkäufer 100%
Die Grundstückgewinnsteuer wird durch die Differenz zwischen Veräusserungserlös (VE) und Anschaffungskosten /Steuerwert (AK) bestimmt.
Beispiel:
Schätzwert des Objektes CHF 500'000
Verkauferlös CHF 750'000
Gewinn CHF 250'000
Steuersatz bei diesem Beispiel ist 0.08 minus Freibetrag plus 200% Zuschlag.
Berechnung:
250'000 X 0,08 = 20'000 - 6'100 = CHF 13'900
Auf den errechneten Betrag wird anstelle des Gemeindezuschlages einen Zuschlag von 200 % erhoben
13'900 + 200%= CHF 41'700
Die Grundstückgewinnsteuer beträgt CHF 41'700.00.
15'001 CHF bis 20'000 CHF: 0,01 ∙ x - 150
20'001 CHF bis 40'000 CHF: 0,03 ∙ x - 550
40'001 CHF bis 70'000 CHF: 0,04 ∙ x - 950
70'001 CHF bis 100'000 CHF: 0,05 ∙ x - 1'650
100'001 CHF bis 130'000 CHF: 0,06 ∙ x - 2'650
130'001 CHF bis 160'000 CHF: 0,065 ∙ x - 3'300
160'000 CHF bis 200'000 CHF: 0,07 ∙ x - 4'100
über 200'000 CHF : 0,08 ∙ x - 6'100
plus 2oo% Zuschlag