Internationale Immobilien GmbH

Seit über 20 Jahren
diskret • seriös • zuverlässig.

×
Home Über uns Krypto Gebühren und Kosten Ankaufsprofil Verkaufserfolge

Gebühren und Kosten

beim Kauf einer Immobilie oder Grundstückes.

Aufstellung der Gebühren und Kosten

Bei einem Eigentümerwechsel eines Grundstückes oder einer Immobilie, fallen verschiedene Gebühren, Honorare und auch Steuern an.

Diese Kosten können sich zu einem ansehnlichen Betrag summieren.Im Kaufvertrag sollte ganz klar geregelt werden, wer welche Kosten übernimmt.

Kosten für die Erstellung der Verträge

Die Kosten für die Erstellung von Verträgen (Kauf-, Pacht-, Schenkungsvertrag) werden von den Parteien hälftig übernommen.

1‰ des Kaufpreises minimum CHF 1'200

Verkäufer 0,5‰    Käufer 0,5‰

Gebühren Grundbuch & Pfandrechte

Die Grundbucheintragungsgebühren und die Kosten für die Eintragung von Pfandrechten werden vom Käufer getragen.

Eintragung Pfandrechte:   Käufer 2‰

Löschung Pfandrechte:   gebührenfrei

Lastenfreistellung:   gebührenfrei

Grundbucheintragung:   Käufer 6 ‰ des Erwerbspreises

Honorare

Die Höhe des Vermittlungshonorares wird zu Beginn mit den Verkäufer / Käufer oder mit beiden Parteien vereinbart. Es ist sowohl die mündliche oder schriftliche Vereinbarung gültig.

Grundsätzlich werden die Vermittlungshonorare vom Verkäufer bezahlt, dem Makler steht es aber frei die Honorarsätze - nach Aufwand - aufzuteilen und vom Verkäufer und Käufer zu verlangen.

Maklerhonorar:   Gemäss Vereinbarung

Grundstückgewinnsteuer in Liechtenstein

Steuerpflichtige Grundstücksgeschäfte

Wenn beim Verkauf eines im Inland liegenden Grundstückes ein Gewinn realisiert wird, muss dieser versteuert werden. (Art. 35 Abs. 1 SteG).

Die Grundstückgewinnsteuer wird immer zu 100% vom Verkäufer getragen und muss nach Erhalt der Rechnung sofort bezahlt werden, ansonsten der neue Besitzer nicht ins Grundbuch eingetragen wird.

Grundstückgewinnsteuer     Verkäufer 100%

Steuerberechnung

Die Grundstückgewinnsteuer wird durch die Differenz zwischen Veräusserungserlös (VE) und Anschaffungskosten /Steuerwert (AK) bestimmt.

Beispiel:

Schätzwert des Objektes CHF 500'000
Verkauferlös CHF 750'000
Gewinn CHF 250'000

Steuersatz bei diesem Beispiel ist 0.08 minus Freibetrag plus 200% Zuschlag.

Berechnung:

250'000 X 0,08 = 20'000 - 6'100 = CHF 13'900

Auf den errechneten Betrag wird anstelle des Gemeindezuschlages einen Zuschlag von 200 % erhoben

13'900 + 200%= CHF 41'700

Die Grundstückgewinnsteuer beträgt CHF 41'700.00.

Steuersätze der Grundstücksgewinnsteuer Art.42 SteG

15'001 CHF bis 20'000 CHF: 0,01 ∙ x - 150

20'001 CHF bis 40'000 CHF: 0,03 ∙ x - 550

40'001 CHF bis 70'000 CHF: 0,04 ∙ x - 950

70'001 CHF bis 100'000 CHF: 0,05 ∙ x - 1'650

100'001 CHF bis 130'000 CHF: 0,06 ∙ x - 2'650

130'001 CHF bis 160'000 CHF: 0,065 ∙ x - 3'300

160'000 CHF bis 200'000 CHF: 0,07 ∙ x - 4'100

über 200'000 CHF : 0,08 ∙ x - 6'100

plus 2oo% Zuschlag